Transparenzregister: Einsichtnahme und Registerauszug erklärt
Nicht nur Unternehmen melden Daten ins Transparenzregister – unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Einsicht genommen werden. Dieser Ratgeber erklärt, wer Einsicht nehmen darf und wie ein Registerauszug beantragt wird.
Hinweis: Die konkreten Voraussetzungen und das Verfahren der Einsichtnahme können sich ändern. Verbindliche Informationen erhalten Sie ausschließlich über die offizielle Stelle – rufen Sie deren Portal selbst über die Adresszeile auf, nicht über Links aus E-Mails.
Wer darf Einsicht nehmen?
Einsicht in das Transparenzregister erhalten typischerweise:
Behörden
Zuständige Behörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben, etwa zur Bekämpfung von Geldwäsche.
Verpflichtete nach dem GwG
Zum Beispiel Banken oder Notare, die im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten Angaben überprüfen.
Darüber hinaus kann Einsicht in Betracht kommen, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird – etwa im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die genauen Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt und können sich weiterentwickeln.
So läuft eine Einsichtnahme typischerweise ab
- Registrieren. Für die Einsichtnahme wird in der Regel ein Nutzerkonto benötigt.
- Berechtigung darlegen. Je nach Rolle ist ein Nachweis des Interesses oder der Eigenschaft als Verpflichteter erforderlich.
- Unternehmen suchen. Die gewünschte Gesellschaft wird im Register gesucht.
- Auszug abrufen. Soweit zulässig, kann ein Registerauszug erstellt werden – gegebenenfalls gegen eine Gebühr.
Was steht in einem Registerauszug?
Ein Auszug enthält in der Regel die zu den wirtschaftlich Berechtigten gemeldeten Angaben:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum (bzw. Monat/Jahr je nach Einsichtsumfang)
- Wohnsitzstaat
- Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
Wer ein wirtschaftlich Berechtigter genau ist, erklärt der Ratgeber Wirtschaftlich Berechtigter.
Datenschutz und Missbrauchsschutz
Weil es sich um personenbezogene Daten handelt, ist die Einsichtnahme an Voraussetzungen gebunden, und betroffene Personen können unter bestimmten Umständen Beschränkungen beantragen. Für Unternehmen bedeutet das: Gehen Sie mit abgerufenen Daten sorgfältig und zweckgebunden um.
Sicherer Umgang mit sensiblen Daten
Wir unterstützen Unternehmen dabei, personenbezogene und sensible Daten technisch und organisatorisch abzusichern.
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